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FRAUENMEDIZIN
Univ.-Prof. OA Dr. Franz WierraniKontaktUniv.-Prof. OA Dr. Franz Wierrani
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe (Frauenarzt)Währingerstraße 93/13 1180 Wien Bundesland: Wien Region / Bezirk: Wien Telefon: 01 409 03 30 Link zur eigenen Webseite Verrechnung - Kassen: Wahlarzt-Basis, KFA, Privatpatienten Fremdsprachen: Englisch
TermineOrdination nur gegen Voranmeldung
LeistungenUltraschall-Diagnostik:Das hochmoderne Ultraschallgerät ermöglich die Durchführung sämtlicher gynäkologischer und geburtshilflicher Untersuchungen d. h. Vaginal-Ultraschall mit Darstellung von Gebärmutter, Gebärmutterschleimhaut und der Eierstöcke (Myome, Cysten, Polypen etc.), sowie die genaue Untersuchung des ungeborenen Kindes in der Schwangerschaft (Nackenfalte, Organscreening, Dopplerflussmessung der kindlichen Gefässe, Farbdoppler). Frauenärztliches und Geburtshilfliches LeistungsangebotAls Frauenarzt ist die Erkennung, Verhütung und Behandlung von Krankheiten der weiblichen Geschlechtsorgane einschließlich der weiblichen Brust, krankhaften Zuständen und Komplikationen in der Schwangerschaft. Vorbereitung, Leitung und Nachbehandlung normaler und pathologischer Geburten meine primäre Aufgabe. Einen besonderen Schwerpunkt setzte ich dabei auf: Mutter-Kind-Pass UntersuchungenVorsorgeuntersuchungRegelmäßige Besuche bei Ihrem Frauenarzt (2x jährlich) sollten Sie vor folgeschweren Erkrankungen der Brust, der Eierstöcke und der Gebärmutter schützen. GeburtbegleitungDie Geburt zählt sicher zu den intensivsten und schönsten Ereignissen im Leben einer Frau. Meist ist sie aber mit Angst und viel Ungewissheit behaftet, besonders betrifft dies die Geburt des ersten Kindes. Die optimale Betreuung während der Geburt finden Sie sicher in der Mitnahme Ihres Arztes und Ihrer Hebamme. Gerne übernehme ich diese Aufgabe, Sie während der Schwangerschaft und Geburt zu begleiten. KinderwunschbehandlungenUnerfüllter Kinderwunsch ist für viele Frauen (bzw. Paare) eine mehr oder weniger starke psychische Belastung. Ein klärendes Gespräch und der Beginn einfacher diagnostischer und therapeutischer Regimes sind die ersten Schritte zum Wunschkind. Gynäkologische OperationenWenn immer möglich, kommen endoskopische Operationstechniken (Operationen ohne Bauchschnitt) zum Einsatz, wobei besonderer Wert auf eine organerhaltende Operation gelegt wird. HormontherapieDie Therapie mit Hormonen hat in der täglichen Praxis einen sehr großen Stellenwert. Die Entwicklung neuer Darreichungsformen für weibliche und männliche Hormone erlaubt eine differenzierte und ganz individuell auf die Bedürfnisse der einzelnen Patientin abgestimmte Therapie. Kosten?Mit der KFA-Wien können Krankenkassenleistungen direkt verrechnet werden. Für Privatpatienten oder bei NICHT-Krankenkassenleistungen wird eine Rechnung gestellt, die dann über das Wahlarztsystem von den Versicherungen teilweise Rückerstattet werden kann. Informationen über das WahlarztsystemEin Privatarzt oder Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt, der nicht in einem Vertragsverhältnis zur Krankenkasse seines Patienten steht.Das wachsende Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung ist jedenfalls verantwortlich für die starke Zunahme an Wahlarztordinationen, da es von den Kassenärzten nicht ausreichend befriedigt werden kann. Die Vorteile des Wahlarztes?Die Gründe, weshalb Patienten einen Wahlarzt aufsuchen, sind unterschiedlich. Der entscheidende Vorteil des Wahlarztes ist mit dem Faktor „Zeit" verbunden. Dies bezieht sich sowohl auf die Untersuchungszeit ("der Arzt hat Zeit für mich") wie auch die Wartezeit in der Ordination oder auf einen Termin.
Was kostet der WahlarztWahlärzte haben die Möglichkeit Ihre Honorare frei zu bestimmen. Scheuen Sie sich nicht, den Wahlarzt vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten zu fragen.Für seine Leistungen stellt Ihnen der Wahlarzt eine Privathonorarnote aus. Die Verrechnung des Honorars erfolgt direkt zwischen Arzt und Patient. Jeder Patient hat aber die Möglichkeit, die Honorarnote bei seiner Krankenkasse einzureichen. Er hat grundsätzlich Anspruch auf Rückerstattung von 80 Prozent des Betrages, den ein Arzt mit Kassenverträgen für die selbe Leistung erhält. Für Leistungen, die nicht im Tarifkatalog der jeweiligen Krankenkasse enthalten sind, wie z. B. Impfungen, Homöopathie bzw. komplementärmedizinische Leistungen, Eignungs- und Tauglichkeitsgutachten (z.B. für den Führerschein), Reiseprophylaxe, etc. erfolgt von den Kassen keine Kostenerstattung.
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