FRAUENMEDIZIN

OA Dr. Anton Niedermayr

Kontakt

OA Dr. Anton Niedermayr

OA Dr. Anton Niedermayr Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe (Frauenarzt)

Altmannsdorferstr. 166/13/5
1230 Wien


Bundesland: Wien

Region / Bezirk: Wien

Mobil-Tel.: 0676 727 30 88

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Verrechnung - Kassen: Wahlarzt-Basis, KFA, Privatpatienten

Fremdsprachen: Englisch, Italienisch

Wegbeschreibung:

Stadtplan der Stadt Wien
Routenplaner

Termine


Termine und Ordinationszeiten

  • Nur gegen Voranmeldung!
  • Telefon: 0676 727 30 88

medHELP online-Terminservice

Leistungen


Medizinische Schwerpunkte

Gynäkologische Untersuchung,
Brustuntersuchung,
Ultraschalluntersuchungen, einschl. Farbdoppler,
Gebärmuttermundspiegelung,
Krebsvorsorgeabstrich,
Vorsorgeuntersuchungen,
Schwangerenuntersuchung und -beratung,
Brustkrebstherapie,
Antiagingberatung,
Operationsplanung,
Ausführliche Beratungsgespräche,

Kosten?


Mit der KFA-Wien können Krankenkassenleistungen direkt verrechnet werden.

Für Privatpatienten oder bei NICHT-Krankenkassenleistungen wird eine Rechnung gestellt, die dann über das Wahlarztsystem von den Versicherungen teilweise Rückerstattet werden kann.

Informationen über das Wahlarztsystem

Ein Privatarzt oder Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt, der nicht in einem Vertragsverhältnis zur Krankenkasse seines Patienten steht.

Das wachsende Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung ist jedenfalls verantwortlich für die starke Zunahme an Wahlarztordinationen, da es von den Kassenärzten nicht ausreichend befriedigt werden kann.

Die Vorteile des Wahlarztes?

Die Gründe, weshalb Patienten einen Wahlarzt aufsuchen, sind unterschiedlich. Der entscheidende Vorteil des Wahlarztes ist mit dem Faktor „Zeit" verbunden. Dies bezieht sich sowohl auf die Untersuchungszeit ("der Arzt hat Zeit für mich") wie auch die Wartezeit in der Ordination oder auf einen Termin.
  • Wahlärzte haben ausreichend Zeit für das Arzt-Patient-Gespräch.
  • Wahlärzte haben ausreichend Zeit für die Untersuchung und Befundbesprechung.
  • Flexible Ordinationszeiten und kurzfristige Termine.
  • Nahezu keine Wartezeiten in der Ordination.
  • Sie haben freie Arztwahl und wählen den Arzt ihres Vertrauens.
  • Wahlärzte sind in allen Fachgebieten vertreten, auch in jenen, in denen es keine Kassenärzte gibt.
  • Wahlärzte bieten auch Leistungen an, die im Leistungsspektrum der sozialen Krankenversicherung nicht vorgesehen sind.

Was kostet der Wahlarzt

Wahlärzte haben die Möglichkeit Ihre Honorare frei zu bestimmen. Scheuen Sie sich nicht, den Wahlarzt vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten zu fragen.

Für seine Leistungen stellt Ihnen der Wahlarzt eine Privathonorarnote aus. Die Verrechnung des Honorars erfolgt direkt zwischen Arzt und Patient. Jeder Patient hat aber die Möglichkeit, die Honorarnote bei seiner Krankenkasse einzureichen. Er hat grundsätzlich Anspruch auf Rückerstattung von 80 Prozent des Betrages, den ein Arzt mit Kassenverträgen für die selbe Leistung erhält.

Für Leistungen, die nicht im Tarifkatalog der jeweiligen Krankenkasse enthalten sind, wie z. B. Impfungen, Homöopathie bzw. komplementärmedizinische Leistungen, Eignungs- und Tauglichkeitsgutachten (z.B. für den Führerschein), Reiseprophylaxe, etc. erfolgt von den Kassen keine Kostenerstattung.
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Krankenkassen